Traktorspass am Riechheimer

Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäfte der Traktor-Vermietung

Inh. Kirsten Reimann
Hauptstraße 42
99334 Riechheim

Es kommt nur in Deutschland geltendes Recht zur Anwendung

1. Voraussetzung für die Vermietung

Fahrzeuge werden nur an Personen vermietet, die einen gültigen Personalausweis und einen gültigen Führerschein der Klasse

B (bzw. alt der Klasse 3) vorlegen. Der Vermieter fertigt sich für seine Vertragsunterlagen eine Kopie an. Der Mieter darf das Fahrzeug nur selbst lenken oder durch einen, in diesem Vertrag vorgesehenen Fahrer lenken lassen.

Die Fahrer müssen geistig und körperlich, zum Führen eines Traktors geeignet sein. Erfahrungen im Führen von Kfz und das Beherrschen von Schaltgetrieben, sowie gute Beherrschung der deutschen Sprache sind zwingend erforderlich.

Für da Fahren eines Traktors, ist eine Mindestgröße von 1,60m erforderlich.

Kinder unter 7 Jahren, können aus Sicherheitsgründen nicht alleine befördert werden und müssen immer von einer Person gesichert werden.

Die Traktoren werden entsprechend, dem auf der Internetseite www.traktor-spass.de angegebenen Platzangebots für Fahrer und Beifahrer vermietet.

Zur Begleitung ist ein Traktor-Spass Teammitglied stets dabei.  

Das Fahren der Traktoren unterliegt den Bestimmungen der StVO. Weder Fahrer noch Beifahrer dürfen vor Fahrtantritt unter Alkoholeinfluss stehen. Das Fahren unter Drogen ist generell verboten.

2. Mietpreise, Dauer, Mietzeiten und Rückgabe

Es gelten die jeweils gültigen Mietpreise, siehe Internetseite www.traktor-spass.de. Im Mietpreis sind sämtliche Kosten für Betriebsstoffe. Kfz Haftpflicht und eine gründliche Fahrzeugeinweisung enthalten.

Die angegebenen Preise sind Endkundepreise. Mehrwertsteuer wird nach § 19 Abs. 1 UStG für Kleinunternehmer nicht ausgewiesen.

Die Mietdauer beträgt mindestens 2 Stunden zu den üblichen Geschäftszeiten.

Eine Verlängerung der Mietzeit, ist nur mit Genehmigung des Vermieters, vor Ablauf der Mietzeit zulässig.

Für jede überzogene, angefangene Stunde werden 45,- € je Traktor berechnet.

Unsere Saison für die Traktorvermietung geht vom 1. Mai bis zum 30. September eines Jahres. In dieser Zeit können Sie die Traktoren grundsätzlich wie folgt mieten:

Montag bis Donnerstag keine Touren (für Gruppen auf Anfrage)

Freitag                                                   15:00 Uhr – 19:00 Uhr

Samstag / Sonntag                               10:00 Uhr – 19:00 Uhr

 

Generell können auch gesonderte Termine, soweit möglich, vereinbart werden.

3. Buchung

Sie können die Traktoren persönlich, schriftlich oder per E-Mail buchen. Telefonische Buchungen werden nicht entgegengenommen. Telefonische Vorabsprachen sind generell möglich.

Buchungen sind nur gültig, wenn sie vom Inhaber oder dessen Erfüllungsgehilfen bestätigt wurden und entsprechend Vorkasse geleistet wurde.

Die gesetzlichen Bestimmungen des Fernabsatzes, kommen für die Buchung eines Termins nicht zur Anwendung. Sie haben daher kein Widerrufsrecht.

4. Zustandekommen des Vertrags, Rücktritt

Dem Mieter wird das Fahrzeug zum Zweck einer Ausflugsfahrt auf öffentlichen Straßen und Wegen, für die Mietdauer überlassen.

Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Buchungsanfragen können ohne Nennungen von Gründen abgelehnt werden.

5. Kaution

Der Vermieter kann eine Kaution in Höhe von 300,- € in bar verlangen, sollte es sich um Verträge handeln, die kurzfristig zustande gekommen sind und keine Vorkasse geleistet wurde bzw. geleistet werden konnte.

6. Stornierung und Rücktritt

Stornierungen müssen schriftlich erfolgen und unterliegen folgenden Bedingungen:

Alle festen Buchungen können bis 14 Tage vorher kostenlos storniert werden.

Danach fallen folgende Kosten an:

ab 13 Tage vorher                              10 % vom Mietpreis

ab 7 Tage vorher                                30 % vom Mietpreis

bis 24 Stunden vorher                        80 % vom Mietpreis

weniger als 24 Stunden vorher          100 % vom Mietpreis

Erscheinen Sie zum gebuchten Termin ohne gültigen Führerschein oder erfüllen die oben genannten Anforderungen an den Fahrer nicht und können keinen Ersatzfahrer stellen, gilt die Fahrt als nicht angetreten und der Vermieter hat Anspruch  auf 100 % des Mietpreises als pauschalen Schadenersatz.

Stellt sich bei der Einweisungsfahrt heraus, dass der Fahrer mit der Bedienung des Fahrzeuges überfordert ist (z. B. Pedale verwechselt, ohne Kupplung schaltet oder anhält, den Traktor wiederholt steigen lässt oder abwürgt etc.) und kann er keinen geeigneten Ersatzfahrer stellen, ist die Fahrt beendet und der Vermieter hat Anspruch auf 100 % des Mietpreises als pauschalen Schadenersatz.

Der Mieter hat keinen Anspruch auf kostenlose Stornierung wegen Krankheit oder sonstiger Umstände, die nicht im Verantwortungsbereich des Vermieters liegen.

Eine vom Mieter aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Vermieters liegen, abgebrochen Fahrt, berechtigt nicht zur Mietpreisminderung oder Mietpreiserstattung.

7. Schlechtwetterklausel

Sollte aus Witterungsgründen (Sturm, Hagel, Schneefall, Unwetter) der Antritt einer  gebuchten Fahrt nicht zumutbar sein, so kann der Mieter einen Ausweichtermin vereinbaren. Bei Nieselregen oder Regen ist das Fahren grundsätzlich möglich.

8. Geschenkgutscheine

Geschenkgutscheine sind nicht personengebunden und sind nicht rückzahlbar. Bei Verlust oder Diebstahl können Gutscheine nicht zurückerstattet werden. Ausgestellte Gutscheine verlieren nach 3 Jahren, ab Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit.

Gutscheine und Waren im Fernabsatz (Versand)

Sofern Sie Gutscheine nicht direkt beim Vermieter vor Ort kaufen, fällt dieser Erwerb unter die gesetzlichen Bestimmungen des Fernabsatzes und Sie haben ein Widerrufsrecht.

9. Übernahme

Mit der Übernahme des Traktors erkennt der Mieter an, dass sich derselbe in verkehrssicheren, fahrbereiten und sauberen Zustand befindet. Behauptet der Mieter, dass bei der Übernahme nicht erkennbare Mängel vorlagen, so hat der das zu beweisen. Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres Fahrzeug. Werden bei Übergabe des Fahrzeugs erkennbare Mängel, oder bei Nutzung des Fahrzeugs versteckte Mängel festgestellt, ist der Vermieter zur Besichtigung zur Besichtigung verpflichtet. Der Vermieter ist berechtigt, dem Mieter ein gleichwertiges Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Ist dem Vermieter die Mängelbeseitigung oder die Ersatzbeschaffung vor Mietbeginn nicht möglich, so ist der Mieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Das gemietete Fahrzeug entspricht bei der Übergabe den gesetzlichen Bestimmungen. Der Mieter erhält vor Antritt der Fahrt eine Einweisung an den Traktoren, eine Belehrung über das Verhalten während der Nutzung der Traktoren und unterzeichnet dies, zusammen mit einem Haftungsausschluss des Vermieters.

10. Versicherungsschutz

Die Fahrzeuge sind gemäß der jeweils geltenden allgemeinen Bedingung für Kraftfahrtversicherung (AKB) wie folgt versichert.

Kfz.-Haftpflichtversicherung

Die Versicherungssumme der Kfz. Haftpflichtversicherung beträgt pauschal 100 Mill. Euro

Sollte es zu Schadensfällen kommen, gelten die Versicherungsbestimmungen der R + V Allgemeine Versicherung AG

Der vereinbarte Versicherungsschutz entfällt insbesondere, wenn ein nicht berechtigter Fahrer das Fahrzeug nutzt, wenn der Fahrer des Fahrzeuges bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht den vorgeschriebenen Führerschein besitzt sowie bei grober Fahrlässigkeit.

Es ist ausdrücklich untersagt, bergab im Leerlauf oder ausgekuppelt (also ohne Motorbremse) zu rollen. Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit (= Überdrehen des Motors) gilt als grobe Vertragsverletzung und begründet im Schadensfall eine unbeschränkte Haftung des Mieters. Generell muss beim Fahren mit mehreren Traktoren ein Mindestabstand von 10 m weingehalten werden.

11. Haftung

Bei Beschädigungen am Fahrzeug oder selbstverschuldeten Unfällen haftet der Mieter mit einer Selbstbeteiligung von bis zu 3000,- €.

Der Mieter haftet unbeschränkt für alle Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie für Schäden die er durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit, Alkohol- oder Drogeneinwirkung herbeigeführt hat. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der gesetzlichen Haftpflicht.

Den Anweisungen der Begleitpersonen ist generell Folge zu leisten.

Der Mieter unterzeichnet, vor Antritt der Fahrt einen Haftungsausschluss gegenüber dem Vermieter, welcher entsprechend einer Belehrung erläutert wird.

12. Verhalten bei Unfällen und anderen Schadensfällen

Der Mieter hat bei einem Unfall, Fahrzeugbrand, Diebstahl oder sonstigen Schadensereignissen, sofort den Vermieter zu verständigen und außerdem die Polizei, wenn dies zur Feststellung des Verschuldens notwendig ist, wenn Personen verletzt wurden oder der voraussichtliche Schaden 

300,- Euro übersteigt, sofern nicht anders die erforderlichen Feststellungen getroffen werden können.

Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Bei jedem Schadenereignis muss ein offizielles Unfallprotokoll ausgefüllt und von den Beteiligten sowie von Zeugen unterzeichnet werden. Hierzu wird Ihnen vor Antritt der Fahrt ein Blanco Formular ausgehändigt. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und Zeugen, sowie das amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter sowie die Versicherungsgesellschaft bei gerichtlichen Klärungen und Prozessen zu unterstützen.   

13. Datenschutzklausel

Der Vermieter wird ermächtigt, die zur Durchführung eines Mietverhältnisses erforderlichen, allgemeinen Vertrags-/ Abrechnungs- und Leistungsdaten in Datenbanken zu speichern und zu verwerten.

14. Personenbezogene Daten

Die Nutzung dieser Website ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf diesen Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Telefonnummer oder Email-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt und werden nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung, an Dritte weitergegeben.

15. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle, sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus Vertragsverhältnis ist Wohnort der Inhaberin:

Kirsten Reimann
Hauptstraße 42
99334 Riechheim

 

16. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder Teilen davon, berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht.